DIE UMWELT BEWAHREN
Sie betreiben bereits eine nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlage, oder sind sich unsicher, ob diese genehmigungspflichtig ist oder vielleicht werden kann?
Oder ihrem Nachbar stinkt es, was sie auf Ihrem Betriebsgelände machen, auch wenn Sie gar nichts riechen?
Oft kennen wir die Sachbearbeiter schon aus anderen Verfahren. Das Vertrauen, das gegenüber unseren Mitarbeiter hier schon vorhanden ist, können Sie für Ihre Probleme und neuen Projekte direkt nutzen.
IBW GmbH
Unsere Leistungen
- Prüfung und Beurteilung genehmigungsrechtlicher Fragestellungen
- Prüfung und Beurteilung von vorhandenen Genehmigungen, Genehmigungsunterlagen und Bescheiden
- Aufstellung und Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Bau- und BImSchG- Recht
- Korrespondenz mit Behörden in Rücksprache mit Auftraggeber
- Stellen externer Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz gemäß §§ 53, 54 BImSchG
- Beratung zur Auswahl von Abgasreinigungsverfahren
- Beratung und Betreuung zu Ausführung, Bau und Betrieb von Abgasreinigungsanlagen
- Beratung und Betreuung von anstehenden Emissionsmessungen
- Erstellung von Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV
- Erstellung von Emissionserklärungen gemäß BImSchG
- Durchführung von Lärmmessungen
- Aufstellung von Lärmschutzkonzepten mit Durchführung von Lärmberechungen
In allen Bereichen:
Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Abgasreinigung, Lärmschutz