Doch das Management von Gesundheitsschutz und Sicherheit der Angestellten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens.
Stellung externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Sicherheitstechnische Beratung bei der Entwicklung und Planung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsstätten sowie bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen / Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung
Entwicklung und Vorschlag von organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen
Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
Beratung zu rechtlich geforderten sicherheitstechnischen Prüfungen von Maschinen, Anlagen, Werkzeugen, etc.
Organisation und Durchführung von Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit gemäß ASiG
Durchführung von Lärmorientierungsmessungen